Bewilligungsverfahren

Häufig gestellte Fragen

Unser unabhängiger Beirat entscheidet über die Vergabe der Fördermittel (mind. 30% aller Losbeiträge), die wir als Soziallotterie durch den Verkauf unserer Lose erwirtschaften. Unser Beirat tagt mindestens zweimal im Jahr, um Projektbewilligungen zu beschließen.

Eine Förderung durch die Postcode Lotterie kann nicht gewonnen werden. Unsere Kriterien zur Projektauswahl finden Sie hier.

Relevanz: Ist Ihr Projekt wichtig für unsere Gesellschaft und unseren Planeten? Wirkung: Welchen Unterschied macht der Beitrag der Deutschen Postcode Lotterie? Nachhaltigkeit: Wie langfristig ist das Projekt in seiner Wirkung angelegt? Wirkt Ihr Projekt über den Förderzeitraum hinaus? Ist es skalierbar? Reichweite: Wie viele Personen profitieren von der Förderung? Wirtschaftlichkeit: Werden die angefragten Fördermittel effizient eingesetzt? Unabhängigkeit: Über welche weiteren Mittel verfügt Ihre Organisation? Transparenz: Kommunikation des Projekts gegenüber unseren Teilnehmer*innen und der Öffentlichkeit

Alle geförderten Projekt müssen mit den Förderschwerpunkten der Deutschen Postcode Lotterie im Einklang stehen.

Von einer Förderung generell ausgeschlossen sind beispielsweise:

Organisationen, die sich zum Zeitpunkt der Antragstellung noch im Gründungsprozess oder in einem laufenden Insolvenzverfahren befinden Ordensgemeinschaften und Kirchengemeinden und sonstige kirchliche Institutionen unmittelbar Einzelpersonen, Organisationen ohne eigene Rechtsfähigkeit nicht eingetragene Vereine Organisationen jeglicher Art (bspw. auch Körperschaften öffentlichen Rechts), die keinen Freistellungsbescheid oder Bescheid nach § 60a AO vorweisen können Einzelfallhilfe, Therapien, Galas oder Festivals, Konferenzen Stipendien/Preisgelder, d.h. Mittel, die auf diese oder ähnliche Art an Dritte weitergegeben werden sollen Fahrzeuge mit ausschließlich fossilem Antrieb Neu- und Umbaumaßnahmen von Einrichtungen jeglicher Art, z. B. von Krankenhäusern, Begegnungszentren, Bildungseinrichtungen, Pflege-, Therapie- oder Betreuungseinrichtungen, (Bau-)Denkmälern und von Sportanlagen (wie z.B. Schwimmbäder, Fußballplätze, Schießsportanlagen).

Eine Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB („Selbstkontrahierungsverbot“) steht einer Förderung nicht im Wege.

Alle zu fördernden Projekte müssen im Einklang mit den Förderschwerpunkten der Deutschen Postcode Lotterie stehen.

Auf unserer Homepage sehen Sie alle Fristen, bis wann wir uns spätestens bei Ihnen mit der Entscheidung unseres Beirats zurückmelden.

Im Falle einer positiven Entscheidung erhalten Sie mit dieser E-Mail-Rückmeldung auch die Fördervereinbarung über die beantragte Summe.

Anschließend ist es erforderlich, dass Sie die Fördervereinbarung innerhalb von 6 Wochen unterzeichnet postalisch an uns zurücksenden sowie digital in unserem Förderportal hochladen.

Die Fördersumme wird spätestens innerhalb von 16 Wochen nach vollständigem Eingang der Unterlagen auf das Konto Ihrer Organisation ausgezahlt.

Die geförderte Organisation ist verpflichtet, die Fördermittel zurückzuzahlen, wenn sie nicht dem Förderantrag zweckentsprechend verwendet wurden und/oder keine rechtzeitige Umwidmung der Fördermittel beantragt und genehmigt wurde.

Nein, die Entscheidung fällt grundsätzlich für oder gegen die Bewilligung eines Antrags in der jeweils beantragten Höhe.

Voraussetzung für eine Projektbewilligung durch unseren unabhängigen Beirat ist, dass der Antrag im Einklang mit unseren Förderrichtlinien sowie unseren Förderschwerpunkten steht. Bitte lesen Sie beides vor der Antragsstellung aufmerksam durch und berücksichtigen diese Vorgaben auch bei Ihrer Antragsstellung.

Sie selbst kennen Ihre Organisation und Ihr Projektvorhaben am besten und können somit einschätzen, ob Sie die Förderrichtlinien erfüllen und ob Ihr geplantes Projekt zu unseren Förderschwerpunkten passt.

Zudem ist eine Bewilligung immer abhängig von dem jeweiligen Budget, welches uns in einem Bundesland zur Verfügung steht. Leider können daher nicht immer alle förderungswürdigen Anträge berücksichtigt werden.

Im Falle einer Absage können wir leider keine individuelle Rückmeldung zu den konkreten Gründen geben. Wir bitten Sie daher von weiteren Nachfragen diesbezüglich abzusehen.

Nein, sie müssen keine Rechnungen oder Belege einreichen. Als gemeinnützige Organisation sind Sie zu einer ordentlichen Buchführung und zur Aufbewahrung sämtlicher Rechnungen und Kostennachweise verpflichtet. Eine Einreichung dieser Nachweise ist nur auf konkrete Anforderung durch uns notwendig.