Suchtprävention
Unsere Lotterie soll unseren Teilnehmern Freude bereiten und niemandem schaden. Daher steht der Schutz von Jugendlichen sowie spielsüchtigen bzw. suchtgefährdeten Personen jederzeit im Fokus.
Als Soziallotterie sind wir uns der gesellschaftlichen Verantwortung bewusst:
1. Höchstgewinn
Es werden nur Gewinne angeboten, die nicht oder nur in einem sehr geringen Umfang Spielsucht auslösen können. Beim Monatsgewinn gibt es zweimal 1.000.000 Euro zu gewinnen: Alle Lose mit dem Postcode, der gezogen wird, teilen sich 1.000.000 Euro – und alle übrigen Lose mit der dazugehörigen Postleitzahl ebenfalls.
2. Ziehungsintervall
Wir beschränken uns auf nur fünf Ziehungen pro Monat. Die Ergebnisse werden einmal wöchentlich bekanntgegeben. Denn Spiele, bei denen man häufige Gewinnchancen hat, gelten als suchtfördernd.
3. Maximaler Spieleinsatz
Pro Person ist die Teilnahme an unserer Soziallotterie auf drei Lose monatlich begrenzt.
4. Zeitraum zwischen Kauf und Ziehung
Bei uns sind Loskauf und Ziehung zeitlich klar voneinander abgegrenzt. Dazwischen vergehen mindestens zwei Tage. Denn schnelle Spiele, bei denen man sofort gewinnen kann, gelten als suchtfördernd.
5. Kein Jackpot
Wir bilden keinen Jackpot, da hohe Jackpot-Gewinnsummen Suchtkranke bzw. Suchtgefährdete ansprechen und somit Trigger darstellen.
6. Jugendschutz
Personen unter 18 Jahren ist es gesetzlich verboten teilzunehmen. Daher ist für diese kein Loskauf möglich. Weitere Informationen und Hilfe finden Sie unter folgenden Adressen:
Fachverband Glücksspielsucht e.V.
Meindersstraße 1 a
33615 Bielefeld
0521 / 55 77 21 24
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
Arbeitsbereich Suchtprävention
Ostmerheimer Straße 220
51109 Köln
0800 / 137 27 00 (kostenfreie Servicenummer)