Lotteriebestimmungen

Hinweis:

Die Beispielrechnungen bei den Angaben zu den Gewinnchancen des Monatsgewinns gemäß Ziffer 10 der nachstehenden Bestimmungen beziehen sich nur auf den Teil des Monatsgewinns, der auf den PLZ-Bezirk fällt.

Ebenfalls unter Ziffer 10 finden Sie die Gewinnchancen für die übrigen Gewinne.

Stand: 1. Juni 2025

1. Veranstalter, Veranstaltungsgebiet und Gegenstand der Lotterie

1.1 Die Postcode Lotterie DT gGmbH führt in allen Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland eine Soziallotterie durch.

1.2 Die Postcode Lotterie DT gGmbH ist eine als gemeinnützig anerkannte Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH). Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 76916 eingetragen.

1.3 Gegenstand der Glücksspielveranstaltung durch die Postcode Lotterie DT gGmbH ist eine Lotterie, bei der die Gewinnlose im Rahmen von fünf Ziehungen im Monat ermittelt werden (nachfolgend Deutsche Postcode Lotterie genannt).

2. Voraussetzung für die Lotterieteilnahme

2.1 Die Teilnahme Minderjähriger an der Deutschen Postcode Lotterie ist gesetzlich verboten. Im Sinne des Jugendschutzes wird daher die Identität des Teilnehmers durch Identifizierung und Authentifizierung überprüft.

2.2 Die Teilnahme an der Deutschen Postcode Lotterie erfolgt über den Kauf von Losen. Diese können über die Internetseiten der Deutschen Postcode Lotterie, Bestellformulare oder telefonisch erworben werden.

2.3 Die Teilnahme an der Deutschen Postcode Lotterie ist nur für Personen zulässig, die ihren Hauptwohnsitz in Deutschland unterhalten. Die Deutsche Postcode Lotterie ist ungeachtet weiterer Identifizierungsmaßnahmen berechtigt, eine Identifizierung des Teilnehmers mittels eines zertifizierten Prüfinstituts (zurzeit SCHUFA Holding AG) zu verlangen. Die Deutsche Postcode Lotterie ist berechtigt, das Teilnahmebegehren ohne Begründung abzulehnen.

2.4 Nach Erfassung der Daten der potenziellen Teilnehmer und deren Zustimmung zu den Lotteriebestimmungen und den Datenschutzhinweisen sowie nach erfolgreichem Datenabgleich zur Sicherstellung des Jugendschutzes richtet die Deutsche Postcode Lotterie ein persönliches Teilnehmerkonto ein und erstellt ein individuelles Los mit den Daten seines Loses.

2.5 Sollte der Teilnehmer im Rahmen des Registrierungsverfahrens oder im Zusammenhang mit der Lotterieteilnahme falsche Angaben machen, ist die Deutsche Postcode Lotterie berechtigt, unverzüglich das Teilnehmerkonto zu schließen, vom Lotterievertrag zurückzutreten oder diesen wegen Täuschung/Irrtum anzufechten.

3. Lotteriestruktur

3.1 Mit dem Kauf und der Bezahlung des Loses nimmt der Teilnehmer an den monatlichen Ziehungen teil, die auf den Annahmeschluss gemäß Ziffer 5 folgen.

3.2 In den monatlichen Ziehungen werden die Gewinner der Tagesgewinne (Montag bis Sonntag), des Straßenpreises (Samstag) und der Monatsgewinn für die Gewinnperiode ermittelt, die nach dem monatlichen Annahmeschluss liegen.

3.3 Annahmeschluss ist stets der Dienstag vor dem ersten Donnerstag eines Monats um 24 Uhr. Die Gewinnperiode läuft von Freitag nach der monatlichen Ziehung 0 Uhr bis zum Tag vor der nächsten monatlichen Ziehung 24 Uhr. Findet die monatliche Ziehung an einem Freitag (Ziffer 5.1 Satz 2) statt, beginnt die Gewinnperiode an dem auf den Ziehungstag folgenden Werktag.

4. Losnummer

4.1 Bei der Deutschen Postcode Lotterie erfolgt der Gewinnentscheid je nach Ziehung auf der Grundlage des Postcodes oder der Losnummer des Teilnehmers. Der Postcode (Postleitzahl und Straßencode) sowie eine individuelle Nummer sind dauerhaft den einzelnen Losen zugeordnet. Eine Losnummer besteht aus:

  1. der eigenen Postleitzahl des Teilnehmers (die Postleitzahl entspricht den von der Deutschen Post AG für die jeweiligen Gebiete bestimmten Postleitzahlen) sowie einem Buchstabencode für das Teilgebiet innerhalb der Postleitzahl (Straßencode).

Die Postleitzahl und der Straßencode ergeben den Postcode des Teilnehmers. Diese sind auf den Internetseiten der Deutschen Postcode Lotterie aufzurufen.

Es sind ca. 1.800.000 Postcodes vergeben, die sich auf mehr als 8.800 Postleitzahlenbezirke verteilen. Die Zahl der Postcodes pro Postleitzahlenbezirk ist abhängig von der Anzahl der Haushalte im jeweiligen Postleitzahlengebiet.

2.. einem individuellen, randomisierten Nummernzusatz: Die individuelle Nummer für das jeweilige Los besteht aus drei Ziffern von 000 – 299 und wird dem betreffenden Los durch ein computergesteuertes Zufallssystem zugeordnet. Die individuelle Nummer wird für jedes Los neu erstellt, sodass beim Kauf mehrerer Lose durch einen Teilnehmer zwar dessen Postcode auf jedem Los identisch ist, nicht aber die individuelle Nummer.

Aus der Kombination der drei Elemente Postleitzahl, Straßencode und individuelle Nummer ergibt sich die individuelle Losnummer.

Zum Beispiel: Postleitzahl: 44879, Straßencode: PL, individuelle Nummer: 001 Die Losnummer lautet dann:

  • 44879 PL 001

Jede Losnummer gibt es nur einmal.

5. Ziehungen

5.1 Die monatliche Ziehung besteht aus 5 oder 6 Einzelziehungen. Sie erfolgen an jedem ersten Donnerstag eines Monats zur Ermittlung der Gewinner für den jeweils laufenden Monat. Fällt der erste Donnerstag auf den ersten Werktag eines Monats, findet die monatliche Ziehung am darauffolgenden Werktag statt. An den Ziehungen nehmen sämtliche gültigen Lose teil, die bis zum Annahmeschluss nach 3.3 eingegangen sind.

5.2 Lose, die bis zum Annahmeschluss erworben und spätestens mit Ablauf des ersten Werktages eines Monats bezahlt sind (Eingang des vollständigen Kaufpreises bei der Deutschen Postcode Lotterie ohne Rückbelastung), sind teilnahmeberechtigt und nehmen an allen 5 Ziehungen eines Monats ungeachtet eines eventuell bereits in einer vorangegangenen Ziehung erzielten Gewinns teil. Hiervon ausgenommen sind die Tagesgewinne für Sonntag, hier findet im Fall eines Gewinns keine weitere Teilnahme an den Ziehungen der Tagesgewinne für Sonntag statt.

5.3 Sollte es zwischen dem Annahmeschluss und dem Ziehungstag zu Rückbuchungen – gleich aus welchem Grunde – kommen oder stellt sich heraus, dass der Teilnehmer zu einem nicht teilnahmeberechtigten Personenkreis (z.B. minderjähriger oder gesperrter Spieler) gehört, werden die betreffenden Lose aus dem Ziehungsvorgang herausgenommen und von den Ziehungen ausgeschlossen.

5.4 Ziehungsverfahren Bei den monatlichen Ziehungen werden unter notarieller oder behördlicher Aufsicht aus allen teilnahmeberechtigten Losen die gewinnenden Postcodes gemäß Ziffer 6. für den jeweiligen Monat in jeweils vier eigenständigen Ziehungen gezogen. Alle gewinnenden Lose in dem jeweils gezogenen Postcode gewinnen einen im Spiel- und Gewinnplan für jeden Wochentag festgelegten Betrag. In Ziehung 5 wird nur ein Gewinnlos für den Monatsgewinn gezogen.

Ziehungen 1-4

Bei den Ziehungen 1 bis 4 richtet sich der Gewinnentscheid ausschließlich nach dem gezogenen Postcode. Es gewinnen alle Lose, die den gezogenen Postcode aufweisen, den für die betreffende Ziehung ausgelobten Geldbetrag, bzw. Sachpreis (s. hierzu Ziffer 7).

Ziehung 5

Bei Ziehung 5 zum Postcode Monatsgewinn bestimmt ein gezogenes Los den gewinnenden Postcode und die gewinnende Postleitzahl.

Die Gewinnsumme wird gemäß Ziffer 7. aufgeteilt. Auf die individuelle Losnummer entfällt kein zusätzlicher Gewinn.

Ziehung 6

In den Monaten Juli, August, September und Dezember 2025 werden die unter Ziffer 7 genannten zusätzlichen Gewinn-Aktionen jeweils im Rahmen einer 6. Ziehung durchgeführt.

6. Veröffentlichung der gewinnenden Postcodes

Die gewinnenden Postcodes werden entsprechend dem Spiel- und Gewinnplan (abrufbar über die Internetseiten der Deutschen Postcode Lotterie) einmal wöchentlich jeweils am Freitag, auch wenn an diesem Tag die monatliche Ziehung stattfindet, für die kommenden Wochentage veröffentlicht. Die Veröffentlichung der gewinnenden Postleitzahlen zum Postcode Monatsgewinn erfolgt stets am Freitag nach der Ziehung, im Fall der Ziehung an einem Freitag (Ziffer 5.1 Satz 2) noch am selben Tag. Alle Ziehungs- und Veröffentlichungsübersichten bleiben auf den Internetseiten der Deutschen Postcode Lotterie abrufbar.

7. Ziehungsverfahren und Gewinnverteilung

In den ersten vier Ziehungen werden Gewinn-Codes im Wert von 5 und 10 Euro, die bei Partnerunternehmen eingelöst werden können bzw. Gewinn-Codes im Wert von 28 Euro, die in einem Onlineshop der Deutschen Postcode Lotterie ausgewählt werden können, Geldbeträge in Höhe von 1.000 Euro und 10.000 Euro sowie Sachpreise ausgespielt.

Dabei werden für jede Woche jeweils

  • 15.000 Postcodes, auf deren Gewinnlose Gewinn-Codes im Wert von 28 Euro entfallen, 10.000 Postcodes, auf deren Gewinnlose Gewinn-Codes im Wert von 10 Euro entfallen sowie 12.500 Postcodes gezogen, auf deren Gewinnlose Gewinn-Codes im Wert von 5 Euro entfallen (Tagesgewinne für Sonntag). Für den Monat Dezember 2025 werden abweichend hiervon einmalig 20.000 Postcodes gezogen, auf deren Gewinnlose Gewinn-Codes im Wert von 10 Euro entfallen, sowie einmalig 25.000 Postcodes, auf deren Gewinnlose Gewinn-Codes im Wert von 5 Euro entfallen.
  • 14 Postcodes, auf deren Gewinnlose je 1.000 Euro entfallen (je 2 Postcode Tagesgewinne für Montag bis Sonntag) und
  • 1 Postcode, auf dessen Gewinnlose je 10.000 Euro entfallen (Postcode Straßenpreis für Samstag). Beschränkt auf die Monate Juni 2025, Oktober 2025 und November 2025 wird abweichend hiervon für alle Tage des jeweiligen Monats (1. bis 30. bzw. 1. bis 31.) jeweils 1 Postcode gezogen, auf dessen Gewinnlose je 10.000 Euro entfallen.
  • In der 4. Ziehung wird beim Straßenpreis für Samstag ein einzelnes Los in dem den Straßenpreis gewinnenden Postcode gezogen, auf welches zusätzlich zu den 10.000 Euro ein Sachpreis entfällt. Im Monat November 2025 wird dieser Sachpreis für ein einzelnes Los im gewinnenden Postcode für alle Tage des Monats gezogen.

Gewonnen haben alle Teilnehmer, deren Lose für den betreffenden Tagesgewinn den gezogenen Postcode aufweisen.

Mit Ziehung 1 werden die gewinnenden Postcodes für die Tage des laufenden Monats von dem Werktag, der auf die Ziehung folgt (Ziffer 5.1), bis zum zweiten Donnerstag des laufenden Monats gezogen.

Mit Ziehung 2 werden die gewinnenden Postcodes für die Tage von dem auf den zweiten Donnerstag folgenden Freitag bis zum dritten Donnerstag des laufenden Monats gezogen.

Mit Ziehung 3 werden die gewinnenden Postcodes für die Tage von dem auf den dritten Donnerstag folgenden Freitag bis zum vierten Donnerstag des laufenden Monats gezogen.

Mit Ziehung 4 werden die gewinnenden Postcodes für die Tage von dem auf den vierten Donnerstag folgenden Freitag des laufenden Monats bis zum ersten Donnerstag des Folgemonats gezogen.

Hat ein Monat vier Donnerstage, werden in der Ziehung 4 Gewinne für 7 Tage gezogen; hat ein Monat fünf Donnerstage, werden in der Ziehung 4 Gewinne für 14 Tage gezogen.

In der Ziehung 5 wird nur ein Los gezogen. Hierdurch werden die Gewinner des Postcode Monatsgewinns ermittelt. Es werden zwei Gruppen gebildet:

  • 700.000 Euro werden unter allen Gewinnlosen mit dem gezogenen Postcode verteilt. In den Monaten Juni 2025 bis Dezember 2025 erhöht sich dieser Betrag auf 1.000.000 Euro.
  • 700.000 Euro werden unter allen Gewinnlosen der zugehörigen Postleitzahl verteilt. In den Monaten Juni 2025 bis Dezember 2025 erhöht sich dieser Betrag auf 1.000.000 Euro.

Mit Ziehung 6 wird beschränkt auf die Monate September und Dezember 2025 jeweils ein Postcode gezogen, in dem auf jedes Los für einen Zeitraum von 12 aufeinanderfolgenden Monaten jeden Monat 12.000 Euro entfallen.

Mit Ziehung 6 wird beschränkt auf die Monate Juli und August 2025 jeweils ein Postcode gezogen, in dem jedes Los einen Sachpreis erhält. Zusätzlich zu dem Sachpreis erhält 1 Los in dem gezogenen Postcode einen Gewinn in Höhe von 1.000.000 €.

8. Ausspielungsgarantie

8.1 Die Gewinnermittlung findet ausschließlich unter den bezahlten und nicht mit Rücklastschrift belasteten Losen der Teilnehmer statt. Dadurch ist gesichert, dass bei jeder Ziehung die angekündigte Anzahl Gewinner und Gewinnsummen ausgekehrt werden. Anders als bei den Lotterien, bei denen die Gewinnsummen von der Höhe der Spieleinsätze und der Anzahl der Gewinner abhängt, ist die Höhe der von der Deutschen Postcode Lotterie ausgelobten monatlichen Gewinne auf die jeweiligen Gewinnlose stets garantiert.

8.2 Eine Gewinnausschüttung ist für jeden Gewinn garantiert.

8.3 Die Bildung eines Jackpots ist ausgeschlossen.

9. Gewinnbeträge

9.1 Die Höhe des mit Ziehung 5 ausgespielten Monatsgewinns wird von der Geschäftsleitung der Deutschen Postcode Lotterie unter Berücksichtigung der von den Teilnehmern vereinnahmten Beträge auf der Grundlage einer auf das Geschäftsjahr bezogenen Ausschüttungsquote von mindestens 30 % abzüglich der Gewinnausschüttungen aus den Ziehungen 1 bis 4 im Vorfeld einer jeden Ziehung festgelegt und auf den Internetseiten der Deutschen Postcode Lotterie im Rahmen eines Preisplanes veröffentlicht.

9.2 Der monatliche Gewinnbetrag liegt nicht unter 700.000 Euro.

10. Gewinnchancen

10.1. Gewinnchancen für die Ziehungen 1-4 Die Wahrscheinlichkeit, einen Tagesgewinn bzw. einen Straßenpreis zu gewinnen ist abhängig von

  • der Gesamtanzahl der teilnehmenden Postcodes,
  • von der Anzahl der gezogenen Postcodes für den Wochentag sowie
  • von der Anzahl an Wochen im Monat der Ziehung

und damit abhängig von einer relativen Größe. In Monaten mit fünf Freitagen steigt die Gewinnchance, da in Ziehung 4 mehr Postcodes gezogen werden (siehe Ziffer 7 zu Ziehung 4).

Es gibt etwa 1.800.000 Postcodes in Deutschland. Es gibt daher maximal etwa 1.800.000 Postcodes, die mitspielen können. Für die folgenden Rechnungen gehen wir beispielhaft von 700.000 teilnehmenden Postcodes aus.

10.1.1 Gewinnchancen für die Gewinn-Codes im Wert von 5 Euro, 10 Euro bzw. 28 Euro (Tagesgewinne für Sonntag) am Beispiel der ersten Wochen-Ziehung:

Anzahl der gezogenen Postcodes am Sonntag dividiert durch die Gesamtanzahl teilnehmender Postcodes.

Beispielrechnungen:

Gewinn-Codes im Wert von 28 Euro: 15.000 : 700.000 = 2,14% bzw. 1:47

Gewinn-Codes im Wert von 10 Euro: 10.000 : 700.000 = 1,43% bzw. 1:70 Beschränkt auf den Monat Dezember 2025: 20.000 : 700.000 = 2,86 % bzw. 1:35

Gewinn-Codes im Wert von 5 Euro: 12.500 : 700.000 = 1,79% bzw. 1:56 Beschränkt auf den Monat Dezember 2025: 25.000 : 700.000 = 3,57 % bzw. 1:28

10.1.2 Gewinnchance für den 1.000 Euro Tagesgewinn Montag – Sonntag

Anzahl an gezogenen Postcodes pro Tag dividiert durch die Gesamtanzahl teilnehmender Postcodes.

Beispielrechnung 2: 700.000 = 0,0003% bzw. 1:350.000

10.1.3 Gewinnchance für den 10.000 Euro Straßenpreis am Samstag

Anzahl der Freitage in diesem Monat dividiert durch die Gesamtanzahl teilnehmender Postcodes.

Beispielrechnung: 2: 700.000 = 0,00014 % bzw. 1:700.000 Beschränkt für die Monate Juni, Oktober und November 2025 erhöht sich die Gewinnchance für den Straßenpreis pro Ziehung auf 1:100.000 = 0,001 %.

Zusätzliche Chance auf den Sachpreis innerhalb des 4. Straßenpreises: Der Sachpreis wird unter allen Losen im gezogenen Postcode verlost. Die zusätzliche Chance ist abhängig von der Anzahl an Losen im gewinnenden Postcode.

1: aktive Lose im gewinnenden Postcode. Im Monat November 2025 ist die Wahrscheinlichkeit, den Sachpreis zu gewinnen, 30 Mal höher als in den anderen Monaten.

10.2. Gewinnchancen für die Ziehung 5, den Postcode Monatsgewinn

Die Wahrscheinlichkeit für eine Beteiligung am Monatsgewinn ist abhängig von der Gesamtanzahl der teilnehmenden Lose sowie der Anzahl der teilnehmenden Lose innerhalb des Postleitzahlengebiets des Teilnehmenden und damit abhängig von einer relativen Größe. Für die folgenden Rechnungen gehen wir beispielhaft von 1.000.000 teilnehmenden Losen aus.

Es gibt etwa 8.800 Postleitzahlen mit Privathaushalten in ganz Deutschland. Es gibt daher maximal etwa 8.800 Postleitzahlen, die mitmachen können. Je mehr Lose aus einem Postleitzahlengebiet teilnehmen, desto größer ist die Chance am Monatsgewinn beteiligt zu werden, allerdings verringert sich der Gewinn pro Los.

10.3. Gewinnchance für die Ziehungen von 12 x 12.000 Euro im September und Dezember 2025.

Anzahl an gezogenen Postcodes dividiert durch die Gesamtzahl teilnehmender Postcodes

Beispielsrechnung: 1:700.000 = 0.00014 %

10.4. Gewinnchance für den Sachpreis im Juli und August 2025

Anzahl an gezogenen Postcodes dividiert durch die Gesamtzahl teilnehmender Postcodes

Beispielsrechnung: 1:700.000 = 0.00014 %

Zusätzliche Chance auf den Gewinn in Höhe von 1.000.000 Euro für ein Los: Der Gewinn über 1.000.000 Euro wird unter allen Losen im gezogenen Postcode verlost. Die zusätzliche Chance ist abhängig von der Anzahl an Losen im gewinnenden Postcode. 1 : aktive Lose im gewinnenden Postcode

11. Gewinnanspruch

Maßgeblich für den Gewinnanspruch ist stets ausschließlich die im Teilnehmerkonto angegebene Losnummer.

12. Spielergeheimnis, Veröffentlichung der Ziehungsresultate

12.1 Die Deutsche Postcode Lotterie wahrt das Spielergeheimnis. Insbesondere wird der Name des Teilnehmers nur mit dessen ausdrücklicher Einwilligung bekannt gegeben. Gesetzliche Verpflichtungen zur Auskunftserteilung bleiben hiervon unberührt. Die erste öffentliche Bekanntgabe der Ziehungsresultate der monatlichen Ziehungen 1 bis 4 beschränkt sich daher auf die Benennung der gewinnenden Postcodes auf den Internetseiten der Deutschen Postcode Lotterie.

12.2 Die Bekanntgabe der jeweiligen gewinnenden Postcodes aus den Ziehungen 1 bis 4 erfolgt an den jeweiligen Freitagen. Dabei werden an der Ziehung folgenden Freitag die Gewinner der 1. Ziehung, am nächstfolgenden Freitag die Gewinner der 2. Ziehung, am nächstfolgenden Freitag die Gewinner der 3. Ziehung und am nächstfolgenden Freitag die Gewinner der 4. Ziehung bekanntgegeben. Findet die monatliche Ziehung an einem Freitag statt (Ziffer 5.1 Satz 2), werden die Gewinner der 1. Ziehung noch am selben Tag bekanntgegeben.

Die Bekanntgabe der gewinnenden Postleitzahlen der fünften Ziehung (Postcode Monatsgewinn) erfolgt an dem auf die Ziehung folgenden Freitag.

Der Postcode Monatsgewinns wird mit den Teilnehmern des gewinnenden Postcode und der Postleitzahl gefeiert. Eine Veröffentlichung der gewinnenden Postcodes findet während der Feier statt.

13. Gewinnauszahlung

13.1 Alle Gewinner werden auch schriftlich - soweit vorhanden per E-Mail, ansonsten per Post - benachrichtigt. Nicht zustellbare Gewinne oder nicht ausgewählte Sachpreise im Onlineshop der Deutschen Postcode Lotterie werden dem Lotteriezweck zugeführt.

13.2 Die Gewinnauszahlung erfolgt innerhalb von 28 Tagen ausschließlich auf das vom Teilnehmer zur Bezahlung der Lose benutzte Konto bzw. das im Teilnehmerkonto hinterlegte Konto unter Angabe der gewinnenden Losnummer. Ist die Auszahlung nicht möglich bzw. wählt der Gewinner eines Gewinn-Codes keinen Sachpreis im Onlineshop der Deutschen Postcode Lotterie aus, hat der Gewinner einen Anspruch seinen Gewinn innerhalb von 10 Wochen nach Bekanntgabe des Gewinns bei der Deutschen Postcode Lotterie anzumelden.

13.3 Der Versand der Sachpreise, die die Gewinner im Onlineshop ausgewählt haben, erfolgt ab der Auswahl innerhalb von 15 Tagen. Die Sachgewinne werden innerhalb des Bundesgebietes kostenlos zugestellt.

14. Entgelt

14.1 Das Entgelt für den Kauf eines Loses beläuft sich auf 12,50 Euro. Das Los berechtigt zur Teilnahme an den 5 Einzelziehungen eines Monats. Der auf eine Einzelziehung entfallende Lospreis beträgt rechnerisch demzufolge 2,50 Euro. Die ausschließliche Teilnahme an einer Einzelziehung innerhalb der monatlichen Ziehungsrunde ist nicht möglich.

14.2 Jeder Teilnehmer kann pro Monat höchstens 3 Lose zu einem Preis von jeweils 12,50 Euro erwerben. Hierdurch wird der Höchsteinsatz eines Teilnehmers auf 37,50 Euro pro Monat begrenzt.

14.3 Die Bezahlung der Lose erfolgt ausschließlich bargeldlos, im Wege des SEPA-Lastschriftverfahrens oder von einem Konto bei einem Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, der Europäischen Freihandelsassoziation (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) sowie Monaco und San Marino, per Kreditkarte oder einem PayPal Konto. Im Falle der Abbuchung wird auf dem Konto des Teilnehmers auch die jeweilige Losnummer angegeben.

Die Teilnahme mittels SEPA-Lastschriftverfahren setzt voraus, dass ein wirksames SEPA-Mandat erteilt wurde und der vollständige Kaufpreis bei der Deutschen Postcode Lotterie ohne Rückbelastung eingegangen ist.

14.4 Der Widerruf von Einzugsermächtigungen oder die Rücklastschrift bereits eingezogener Zahlungen führt zum Ziehungsausschluss der betreffenden Lose ab dem Monat, für den eine entsprechende Zahlung nicht (mehr) erfolgt. Der Zahlungseingang (Bankdatenkontrolle) der Lose wird bis zum Annahmeschluss (Ziffer 5) der monatlichen Ziehungsrunde kontrolliert. Zur Ziehung werden nur bis dahin bezahlte und kontrollierte Lose zugelassen.

Sollte die Bezahlung eines Loses nach der Ziehung widerrufen werden, entfällt die Teilnahmeberechtigung für den betreffenden Ziehungsmonat rückwirkend. Ein darauf eventuell entfallender Gewinn wird nicht an den Teilnehmer ausgezahlt.

Der Gewinnbetrag wird vielmehr abzüglich des für dieses Los aufzuwendenden Entgelts der Gesamtgewinnsumme der jeweiligen Folgeziehung zugeschlagen. Sollte der Gewinn bereits an den Teilnehmer ausgezahlt sein, ist er verpflichtet, diesen unverzüglich an die Deutsche Postcode Lotterie zurückzuerstatten.

Bei Teilnehmern, die ein Abonnement mit Einzugsermächtigung erteilt haben, wird der Betrag für die Teilnahme an der monatlichen Ziehung für alle 5 Einzelziehungen vor dem Annahmeschluss vom Konto des Teilnehmers gebucht.

Bei Bestellung eines Abonnements werden die zukünftigen Teilnahmebeträge stets nur für den jeweiligen Folgemonat erhoben. Die Teilnahme wird automatisch fortgesetzt bis zu einer Kündigung. Der Teilnehmer kann das Abonnement jederzeit kündigen. Geht die Kündigung nach dem Annahmeschluss für die nächste Ziehung bei der Deutschen Postcode Lotterie ein, wird diese zum darauffolgenden Ziehungsmonat wirksam.

14.5 Zusatzbedingungen für die Dauerlotterieteilnahme:

Im Zeitraum zwischen Kauf des Loses und der erstmaligen Dauerlotterieteilnahme kann der Teilnehmer mittels Vorkasse an den nächstfolgenden Ziehungen teilnehmen. Das ist relevant, wenn der Zeitpunkt der Zahlung durch ein erstmaliges SEPA-Lastschriftverfahren nicht mehr möglich ist. Für diesen Zeitraum ist der Kauf des Loses mittels PayPal und Kreditkarte möglich. Nach Zahlung des Loses erhält der Teilnehmer eine Teilnahmebestätigung die sowohl für den nächstfolgenden Monat als auch für die weitere Dauerlotterieteilnahme gilt.

15. Zustandekommen des Lotterievertrags

15.1 Der Lotterievertrag wird zwischen der Deutschen Postcode Lotterie und dem Teilnehmer abgeschlossen.

Der Lotterievertrag gilt als abgeschlossen, wenn die an die Deutsche Postcode Lotterie übertragenen Daten bei der Deutschen Postcode Lotterie in einem sicheren Speichermedium abgespeichert und auswertbar sind und das betreffende sichere Speichermedium durch digitalen oder physischen Verschluss rechtzeitig (d.h. vor Beginn der Ziehung für die jeweilige Losteilnahme) und die Daten gegen nachträgliche Veränderungen oder sonstige Eingriffe gesichert wurden und der vom Teilnehmer für dieses Lotterielos entrichtete Teilnahme-Einsatz bei der Deutschen Postcode Lotterie eingegangen und nicht rückgebucht oder mit Rücklastschrift belastet ist.

15.2 Sollte eine der vorgenannten Voraussetzungen fehlen oder nachträglich in Fortfall geraten, kommt ein Lotterievertrag nicht zu Stande bzw. kann von der Deutschen Postcode Lotterie widerrufen werden. Wurde zwischen dem Teilnehmer und der Deutschen Postcode Lotterie ein Lotterievertrag über eine Dauerspielteilnahme abgeschlossen, müssen die vorgenannten Voraussetzungen für jede einzelne Ziehungen vorliegen.

15.3 Die Deutsche Postcode Lotterie kann aus wichtigen Gründen den Rücktritt vom Lotterievertrag erklären. Ein wichtiger Grund liegt unter anderem dann vor, wenn

  • der Teilnehmer über seine Person oder die Person des durch die Lotterieteilnahme unmittelbar wirtschaftlich Begünstigten falsche Angaben macht, insbesondere wenn der Teilnehmer im Auftrag eines minderjährigen oder gesperrten Spielers an der Deutschen Postcode Lotterie teilnimmt;
  • Gründe für den Verdacht einer strafbaren Handlung in Bezug auf die Lotterieteilnahme bei der Deutschen Postcode Lotterie bestehen;
  • der Teilnehmer an der Deutschen Postcode Lotterie zum Zwecke einer gewerblichen Spielvermittlung zu Gunsten Dritter teilnimmt.

15.4 Der Teilnehmer verzichtet bereits an dieser Stelle auf den Zugang einer Erklärung, mit der die Deutsche Postcode Lotterie sein Angebot auf Abschluss eines Lotterievertrages abgelehnt hat oder von einem bereits abgeschlossen Lotterievertrag zurückgetreten ist. Ungeachtet dessen wird die Deutsche Postcode Lotterie den Teilnehmer unverzüglich über die Ablehnung bzw. den Rücktritt schriftlich an die vom Teilnehmer angegebene E-Mail- oder Wohnsitzadresse informieren.

Der Teilnehmer kann jederzeit die Vertragsbeziehung beenden. Wurden bereits Teilnahmebeträge eingezogen, wird die Vertragsbeendigung erst mit Abschluss der laufenden Ziehung wirksam.

15.5 Jeder Teilnehmer hat die Möglichkeit, sich durch E-Mail an die Service-Hotline der Deutschen Postcode Lotterie unter impressum@postcode-lotterie.de für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten sperren zu lassen (Selbstsperre). In diesem Fall werden für die Dauer der Sperre keine Teilnahmebeträge abgebucht.

16. Sorgfaltspflichten des Teilnehmers

Die Passwörter sind vom Teilnehmer geheim zu halten.

Jegliche Verfügungen, die von unberechtigten Dritten aufgrund der Kenntnis des Passwortes getroffen werden, gehen zu Lasten des betreffenden Teilnehmers.

17. Datenschutz

Die Deutsche Postcode Lotterie speichert und verarbeitet die vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur insoweit, als dies für die Durchführung des Lotterievertrages notwendig ist.

18. Haftungsbeschränkungen

18.1 Die Haftung der Deutschen Postcode Lotterie für Schäden, die von ihr fahrlässig (auch grob fahrlässig) oder von ihren gesetzlichen Vertretern oder von ihren Erfüllungsgehilfen, insbesondere auch von mit der Weiterleitung der Daten zu oder von der Deutschen Postcode Lotterie beauftragten Stellen schuldhaft (auch vorsätzlich oder grob fahrlässig) verursacht werden, wird gemäß § 309 Nr. 7 b) BGB für spieltypische Risiken ausgeschlossen. Spieltypische Risiken liegen insbesondere vor, wenn die Gefahr einer betrügerischen Manipulation im Rahmen der Teilnahme für die Deutsche Postcode Lotterie und/oder für die Teilnehmer besteht.

Diese Haftungsbeschränkungen finden keine Anwendung auf Schäden, die auf einer Verletzung von Pflichten beruhen, die nicht unmittelbar im Zusammenhang mit spieltypischen Risiken stehen.

18.2 Bei der Verletzung von Pflichten, die nicht unmittelbar mit spieltypischen Risiken im Zusammenhang stehen, haftet die Deutschen Postcode Lotterie dem Teilnehmer sowohl für eigenes schuldhaftes Handeln als auch für das schuldhafte Handeln ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, sofern es sich um die Verletzung solcher Pflichten handelt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten). Handelt es sich bei den verletzten Pflichten nicht um Kardinalpflichten, haftet die Deutschen Postcode Lotterie nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

18.3 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die in den Schutzbereich einer von der Deutschen Postcode Lotterie gegebenen Garantie oder Zusicherung fallen sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetzes und Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

In Fällen von unverschuldeten Fehlfunktionen und Störungen von technischen Einrichtungen, derer sich die Deutsche Postcode Lotterie zum Verarbeiten (z.B. Einlesen, Übertragen und Speichern) der Daten bedient, haftet die Deutsche Postcode Lotterie nicht.

Ebenso ist jede Haftung für Schäden ausgeschlossen, die durch strafbare Handlungen dritter Personen entstanden sind.

18.4 Die Deutschen Postcode Lotterie haftet weiterhin nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, insbesondere durch Feuer, Wasser, Streiks, innere Unruhen oder aus sonstigen Gründen, die sie nicht zu vertreten haben, hervorgerufen werden.

In den Fällen, in denen eine Haftung der Deutschen Postcode Lotterie und ihren Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen wurde, werden der Lotterieeinsatz und die Bearbeitungsgebühr auf Antrag erstattet. Der Antrag ist an die Deutschen Postcode Lotterie zu richten.

Die Haftungsregeln gelten auch für mit der Weiterleitung der Daten zur von der Deutschen Postcode Lotterie beauftragte Stellen im Zusammenhang mit dem Lotterievertrag.

Vereinbarungen Dritter sind für die Deutschen Postcode Lotterie nicht verbindlich.

Die Haftungsregeln gelten auch für die Fälle, in denen eine Haftung bereits vor Vertragsschluss entstanden ist.

Die Deutschen Postcode Lotterie ist auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schadens beschränkt.