
Voraussetzungen zur Förderung einer Organisation
Häufig gestellte Fragen
Welche Art von Organisationen fördert die Deutsche Postcode Lotterie?
Die Deutsche Postcode Lotterie fördert ausschließlich rechtsfähige Organisationen, die vom Finanzamt als gemeinnützig oder mildtätig anerkannt sind, über einen aktuell gültigen Freistellungsbescheid verfügen (hierbei gelten ausschließlich die folgenden steuerbegünstigen Zwecke) sowie berechtigt sind, Zuwendungsbestätigungen ausstellen zu dürfen. Die Organisationen müssen ihren Sitz in Deutschland haben und deren Aktivitäten müssen mit den Förderschwerpunkten der Deutschen Postcode Lotterie im Einklang stehen.
Informationen dazu, welche Vorhaben oder Organisationen nicht für eine Förderung vorgesehen sind, finden Sie in diesem Artikel.
Welche Erwartungen hat die Deutsche Postcode Lotterie an uns als geförderte Organisation?
Die Fördermittel verdanken Sie (und auch wir) den Teilnehmerinnen unserer Soziallotterie. Daher wünschen wir uns, dass Sie diesen Dank auch gerne an unsere Teilnehmerinnen weitergeben. Dies kann beispielsweise in Form von Pressemitteilungen, Beschilderungen, Social Media-Nachrichten und ähnlichem erfolgen.
Auch wir möchten in der Öffentlichkeit über die Förderung Ihres Projektes informieren und bitten Sie daher, uns zu diesem Zweck geeignetes Material (Fotos, Logo, etc.) zur Verfügung zu stellen.
Nach Bewilligung Ihrer Förderung steht Ihnen auf unserem Förderportal in der Rubrik Up-/Downloads ein Leitfaden zur Verfügung, der Tipps zu einer erfolgreichen Kommunikation Ihres Vorhabens gibt. Den Link zum Leitfaden finden Sie ebenfalls auf ihrer Startseite im Förderportal.
Wie kann die antragstellende Organisation ihren Eigenanteil erbringen?
Der Eigenanteil muss mind. 20 % der Gesamtkosten des Projekts betragen.
Er kann durch eigene Geldmittel (Mitgliedsbeiträge, Rücklagen) oder Drittmittel anderer Fördermittelgeber (z.B. Spenden, weitere beantragte Fördermittel) erbracht werden.
Teile des Eigenanteils können auch in Form von ehrenamtlicher Arbeit (kalkulatorisch 15 € pro Stunde) eingebracht werden. Hierfür gilt jedoch eine Obergrenze von max. 15.000 € pro Förderantrag.
Bereits vorhandene Infrastruktur / Inventar (Material, Ausstattung, Raummiete, Telefone, Laptops etc.), gewährte Einkaufs-Rabatte oder bereits eingestelltes Personal sollten nicht als Eigenanteil angerechnet werden.
Welche gemeinnützigen Zwecke fördert die Deutsche Postcode Lotterie?
Die zu fördernden Organisationen müssen mindestens einen der folgenden steuerbegünstigten Zwecke im Sinne § 51 mildtätige Zwecke oder § 52 Abs. 2 Satz 1 der AO verfolgen und dies durch das Hochladen eines aktuellen und vollständigen Freistellungsbescheides nachweisen.
Nr. 03 Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege Nr. 04 Förderung der Jugend- und Altenhilfe Nr. 05 Förderung von Kunst und Kultur Nr. 07 Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe Nr. 08 Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, einschließlich des Klimaschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes Nr. 09 Förderung des Wohlfahrtswesens Nr. 10 Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste, Förderung der Hilfe für Menschen, die auf Grund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden Nr. 13 Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens Nr. 14 Förderung des Tierschutzes Nr. 15 Förderung der Entwicklungszusammenarbeit Nr. 18 Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern Nr. 19 Förderung des Schutzes von Ehe und Familie Nr. 21 Förderung des Sports Nr. 22 Förderung der Heimatpflege, Heimatkunde und der Ortsverschönerung Nr. 23 Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei Nr. 25 Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke. Bitte achten Sie darauf, dass der Freistellungsbescheid vollständig hochgeladen wird. Der steuerbegünstigte Zweck muss daraus hervorgehen und der Bescheid muss in gut lesbarer Qualität eingereicht werden.